HINWEIS COVID-19

Zum 3. April 2022 tritt die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit einer vorläufigen Laufzeit bis zum 30. April 2022, in Kraft. Dies bedeutet für das Gastgewerbe:

  • Maskenpflicht: Die bisher geltende Maskenpflicht fällt weg.
  • Zugangsbeschränkung: Es gibt keine Zugangskontrollen (2G, 3G, 3G Plus) mehr.

Wir freuen uns, wieder Gastgeber für alle sein zu dürfen!

Trotz des Wegfalls der Maßnahmen, hat die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter weiterhin oberste Priorität. Aus diesem Grund behalten wir unser bisheriges Hygienekonzept bis auf Weiteres bei:

  • Wir empfehlen weiterhin einen Mindestabstand für Gäste und Mitarbeiter/innen von 1,5 m im gesamten Hotel
  • Eine Maskenpflicht ist freiwillig. Wir empfehlen jedoch Gästen und unseren Mitarbeiter/innen, zum Eigenschutz, in bestimmten Bereichen mit hohem Personenaufkommen weiterhin eine Maske zu tragen.
  • Die Rezeptionen sind mit einem Glas zwischen Mitarbeiter und Gast getrennt
  • Wir empfehlen die Fahrstühle möglichst alleine zu nutzen (außer Personen eines Haushaltes)
  • Wir bevorzugen kontaktlose Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte
  • Alle Zimmerkarten werden nach Abgabe desinfiziert
  • Alle Türgriffe (Zimmer, sowie öffentliche Bereiche) werden mehrmals täglich von unserem Reinigungspersonal desinfiziert
  • In allen öffentlichen Bereichen finden Sie Desinfektionsmittelspender, wir empfehlen diese regelmäßig zu nutzen

Regeln und Beschränkungen können sich stetig und kurzfristig ändern, weshalb wir Sie darauf aufmerksam machen möchten, sich vor Ihrer Anreise über die aktuellen Bestimmungen im Hotel- und Gastgewerbe Bayern zu informieren.
Nützliche Hinweise finden Sie, unter anderem, auf der Homepage der DEHOGA Bayern…
https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/bayern/

…oder auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts:
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html